Beitragsordnung

§ 1 Präambel

(1) Die Beitragsordnung stützt sich auf die §§ 7 und 21 der Satzung

§ 2 Beitragspflicht

(1) Zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebes
erhebt der Verband INSULA RUGIA e. V. von seinen Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag.
Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag.
(2) Beginnt die Mitgliedschaft in der zweiten Jahreshälfte, wird der hälftige Jahresbeitrag
fällig.

§ 3 Beitragshöhe

(1) Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 50,00 €.
(2) Minderjährige Mitglieder bis zum vollendeten 13. Lebensjahr sind Beitrags-befreit.
Minderjährige Mitglieder vom 14. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr zahlen 25,00 €.
(3) Für juristische Mitglieder wird der Beitrag bei der Antragstellung individuell ausgehandelt.
(4) Fördermitglieder zahlen einen Beitrag nach freier Wahl, dieser sollte aber mindestens dem
Jahresbeitrag eines ordentlichen Mitgliedes entsprechen.
(5) Ehrenmitglieder sind Beitrags-befreit.

§ 4 Fälligkeit

(1) Der Beitrag ist bis zum 30. April des laufenden Jahres fällig.
(2) Kommt das Mitglied bis zu diesem Zeitpunkt oder später seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nach, wird nach § 21, Abs. 3 der Satzung verfahren.

§ 5 Zahlungsweise

(1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt durch Überweisung im SEPA-Verfahren auf folgende

Konto-Nr. bei der Sparkasse Vorpommern:

IBAN: DE93 1505 0500 0837 1206 24


BIC: NOLADE21GRW

(2) Zahlung per Dauerauftrag ist möglich, nicht jedoch über Einzugsermächtigung.

§ 6 Salvatorische Klausel

(1) Diese Beitragsordnung kann je nach Erfordernis nach Beratung im Vorstand und durch
Beschluss der Mitgliederversammlung angepasst werden.

§ 7 Inkrafttreten

(1) Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss durch die Mitgliederversammlung vom
16. September 2017 in Kraft.

gez. Prof. Dr. Hans-D. Knapp (Vorsitzender des Verbandes)

gez. Gundela Knäbe (Schatzmeisterin)