Datenschutzordnung                       
 

Ab 25. Mai 2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO)
auch für Vereine, angepasst an ihre jeweilige Struktur. In einer für den Verband
INSULA RUGIA e.V. gültigen Datenschutzordnung sind die wichtigsten Regelungen für
den Schutz personenbezogener Daten festgelegt.

1. Mit der Aufnahme eines Mitgliedes erhebt, verarbeitet und nutzt der Verband dessen
persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum,
Interessengebiet)

2. Die erhobenen Daten werden mittels herkömmlicher Karteien und/oder elektronisch
(Excell-/PDF-Datei) gespeichert.

3. Die Personaldaten eventueller eigener Beschäftigter werden getrennt von den Mitglieder-
daten gespeichert.

4. Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Über-
mitteln, Sperren, Löschen) und Nutzen von Daten.

5. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen auschließlich zur Erfüllung
der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben sowie gesetzlicher Vorgaben verwendet werden.
Letzteres gilt besonders für die Weitergabe an Dritte. Ansonsten müssen die Mitglieder die
Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen ihrer Daten geben.

6. Zuständig für den Schutz personenbezogener Daten ist der Vorstand. Der Vorstand betraut
einen Mitgliederbeauftragten und den Vereinsschatzmeister mit der Verarbeitung und
Verwaltung der Daten. Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten ist nicht erforderlich.

7. Mitgliederlisten dürfen nur Vorstandsmitgliedern und der Geschäftsführerin/dem
Geschäftsführer, soweit sie nicht Mitglied des Vorstandes sind, zugängig gemacht werden. Sie
dürfen nicht auf der Homepage veröffentlicht werden.

8. Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet/auf der Homepage sind
grundsätzlich nur mit Einverständnis der betroffenen Person zulässig. Das Einverständnis
sollte vorher schriftlich eingeholt werden (siehe Anhang).

9. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten und Fotos in Printmedien erfordert die
Einwilligung der betroffenen Person. Das gilt auch für Publikationen des Verbandes. Spender
können genannt werden,nicht aber die Höhe der Spende.

10. Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren können selbst in die Verarbeitung ihrer Daten
einwilligen; bei Kindern unter 14 Jahren ist dies nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten
möglich.

11. Die Einwilligung zur Verwendung der personenbezogenen Daten kann vom Mitglied
jederzeit widerrufen werden.

12. Informationen an Mitglieder per Sammel-E-Mail erfolgen als Blindkopie.

13. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden alle gespeicherten personenbezogenen Daten
sofort gelöscht, wenn nicht gesetzliche Regelungen anderes verlangen.

14. Durch die Mitgliedschaft und Anerkennung dieser Ordnung stimmen die Mitglieder der
Nutzung ihrer Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und der Zwecke des Verbandes zu.

15. Diese Datenschutz-Ordnung wurde am 24.05.2018 vom Vorstand beschlossen.

……………. Hier abtrennen und zurückschicken an Verband INSULA RUGIA e.V. …………

 

 

 

 

Einwilligungserklärung

Ich willige ein, dass der verband INSULA RUGIA e.V. folgende Daten zu meiner Person* auf
seiner Homepage veröffentlichen darf:
*Zutreffendes ankreuzen.

 

Titel Postanschrift
Vorname Telefonnummer
Familienname E-Mail-Adresse
Foto Funktion im Verband

 

Ich lehne eine Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten ab O.

Ort und Datum                                                                   Unterschrift

 

………………………………….                                                    …………………………………

 

 

Verband INSULA RUGIA e.V

Circus 1

18581 P u t b u s